An den letzten beiden Wochenenden haben unsere 3 Jugendwarte Justin Kailing, Lukas Schneider und Tim Falkenstein die Ausbildung zur JugendLeiterCard (JuLeiCa) absolviert.
Was ist die JugendLeiterCard (JuLeiCa)?
Die Jugendleiter/in-Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.
In der ehrenamtlichen Jugendarbeit ist die JugendLeiterCard, kurz JuLeiCa, der bundeseinheitliche Qualitätsnachweis. Die Inhaber der JuLeiCa haben eine Ausbildung nach festgelegten Standards absolviert. Außerdem ist sie eine Legitimation gegenüber Behörden und Beratungsstellen.
Qualifikation
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der JuLeiCa-Ausbildung gehören:
Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen, Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre. Des Weiteren muss ein Grundkurs in Erste-Hilfe nachgewiesen werden. Erst nach Erfüllung aller Vorgaben kann die JuLeiCa beantragt werden. Dabei überprüfen dann nochmals die Träger der Jugendarbeit, ob auch wirklich alle Vorgaben erfüllt sind.
Legitimation
Die JuLeiCa legitimiert die Inhaber/innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.
Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen
Ehrenamtliche bekommen für ihr Engagement kein Geld. Als Anerkennung und Dankeschön können JuLeiCa-Inhaber/innen in den Regionen unterschiedlich viele Vergünstigungen bekommen. Die Palette reicht dabei vom kostenfreien Eintritt im Schwimmbad bis zur Vergünstigung im Freizeitpark.